befangen

befangen

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be|fan|gen [bə'faŋən] <Adj.>:
1. in Verlegenheit, Verwirrung gebracht und daher gehemmt:
in Gesellschaft ist er immer sehr befangen.
Syn.: ängstlich, beklommen, 2 betreten, eingeschüchtert, scheu, schüchtern, unsicher, verängstigt, 2 verlegen.
2. (bes. Rechtsspr.) parteiisch; nicht objektiv:
einen Richter für befangen erklären.
3. in etwas (Dat.) befangen sein (geh.): von etwas stark bestimmt, gefangen sein:
sie ist in einem fürchterlichen Irrtum befangen.

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be|fạn|gen 〈Adj.〉
1. gehemmt, schüchtern, verlegen
2. 〈Rechtsw.〉 voreingenommen, parteiisch
● die neue Umgebung macht das Kind \befangen; in einem Irrtum \befangen sein sich irren; einen Zeugen als \befangen ablehnen 〈Rechtsw.〉; jmdn. für \befangen erklären 〈Rechtsw.〉

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be|fạn|gen <Adj.> [eigtl. 2. Part. von veraltet befangen, mhd. bevāhen, ahd. bifāhan = umfassen, einengen; schon mhd. bevangen, bevān = in etw. verwickelt, unfrei]:
1. nicht frei u. natürlich, sondern durch etw. in Verlegenheit, Verwirrung gebracht u. daher gehemmt:
eine -e junge Frau;
in Gesellschaft ist er immer sehr b.
2. (bes. Rechtsspr.) voreingenommen, parteiisch:
jmdn. für b. erklären;
einen Richter als b. ablehnen.
3.
in etw. b. sein (geh.; von etw. stark bestimmt sein: in dem Glauben b. sein, dass …)

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1be|fạn|gen <st. V.; hat (geh. veraltet): umfangen, umschließen, ergreifen, erfassen: wie ... ein elender Ausdruck ihren Blick befing (Th. Mann, Hoheit 89); wie sie ... über die Bühne geht, vom Leben befangen, umstellt von den ärmlichen Kulissen ihres Verstecks (Schnabel, Anne 8).
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2be|fạn|gen <Adj.> [eigtl. 2. Part. von veraltet befangen, mhd. bevāhen, ahd. bifāhan = umfassen, einengen; schon mhd. bevangen, bevān = in etw. verwickelt, unfrei]: 1. nicht frei u. natürlich, sondern durch etw. in Verlegenheit, Verwirrung gebracht u. daher gehemmt; unsicher, schüchtern: ein -es junges Mädchen; in Gesellschaft ist er immer sehr b.; die Kinder ... lachten und tollten nicht. Befangen standen sie mit ihrer Lehrerin vor dem ausgehobenen Grab (Bastian, Brut 116). 2. (bes. Rechtsspr.) voreingenommen, parteiisch: jmdn. für b. erklären; einen Richter als b. ablehnen. 3. *in etw. b. sein (geh.; von etw. stark bestimmt sein): in dem Glauben b. sein, dass ...; Die Ideologie wird zu einem jeweils konkret überprüfbaren Vorurteil ..., in dem die Einzelnen oder Gruppen b. sind (Fraenkel, Staat 140).
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3be|fạn|gen, sich <st. V.; hat: sich befassen: denn mit den Toten hab' ich mich niemals gern befangen (Goethe, Faust I, 319 f. [Prolog]).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • befangen — Adj. (Aufbaustufe) voller Hemmungen, verlegen Synonyme: scheu, schüchtern, gehemmt Beispiele: Er sprach mit befangener Stimme. Der Junge schaute sich befangen um. befangen Adj. (Oberstufe) jmdm. oder einer Sache gegenüber nicht neutral,… …   Extremes Deutsch

  • befangen — AdjPP std. (8. Jh.,) Bedeutung 18. Jh.), mhd. bevāhen, ahd. bifāhan Stammwort. Zu dem starken Verb befangen, mhd. bevāhen, ahd. bifāhan. Die Bedeutung des Partizips war ursprünglich gefangen, verwickelt, begrenzt (8. Jh. unbifanganlih… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • befangen — befangen: Das 2. Partizip zu dem heute veralteten Präfixverb »befangen« »umfassen, umzäunen, einengen« (mhd. bevāhen, ahd. bifāhan; vgl. ↑ fangen) wird in der mhd. Klassik als Adjektiv übertragen gebraucht für »in etwas verwickelt, unfrei,… …   Das Herkunftswörterbuch

  • befangen — be·fạn·gen Adj; 1 in seinem Verhalten nicht frei, sicher oder natürlich ≈ gehemmt: Er wirkte sehr befangen 2 besonders Jur; (als Richter, Zeuge) nicht mehr in der Lage, objektiv zu sein, weil man schon eine bestimmte Meinung hat <jemanden /… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • befangen — 1. gehemmt, scheu, schüchtern, verlegen, verwirrt; (abwertend): engstirnig. 2. einseitig, parteiisch, parteilich, voreingenommen. * * * befangen:1.〈voneinemVorurteilbeeinflusstsein〉parteiisch·voreingenommen+unsachlich;auch⇨einseitig(1)–2.⇨schüchte… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • befangen — vürengenomme …   Kölsch Dialekt Lexikon

  • befangen — be|fạn|gen (schüchtern; voreingenommen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • parteiisch — befangen, einäugig, einseitig, nicht neutral, parteilich, unsachlich, voreingenommen; (bildungsspr.): subjektiv; (abwertend): engstirnig, tendenziös. * * * parteiisch:1.⇨befangen(1)–2.⇨einseitig(1) parteiischparteilich,parteigebunden,befangen,subj… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • voreingenommen — befangen; vorbelastet; vorurteilsvoll; unilateral; tendenziös; einseitig; parteiisch * * * vor|ein|ge|nom|men [ fo:ɐ̯|ai̮ngənɔmən] <Adj.>: von einem Vorurteil bestimmt und deshalb nicht objektiv: seine voreingenommene Haltung ändern; er ist …   Universal-Lexikon

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